ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GEGENSTAND DES VERTRAGS
Die 89grad GmbH (Betreiberin) betreibt selbständig oder für Geschäftspartner digitale relock-Schliessfachsysteme.
Die Betreiberin stellt dem Kunden / der Kundin für einen vereinbarten Zeitraum und gegen ein Entgelt gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ein abschliessbares Schliessfach für seine/ihre Gegenstände zur Verfügung (nachfolgend wird für den Kunden / die Kundin nur die männliche Form verwendet).
Der Kunde ist verpflichtet, diese AGBs sowie Weisungen der Betreiberin zu befolgen. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Aufwendungen, welche infolge Verletzung dieser AGBs bei der Betreiberin oder Dritten anfallen.
Dieser Vertrag entspricht nicht einem Hinterlegungsvertrag und die Betreiberin hat keinerlei Verpflichtungen einer Aufbewahrerin im Sinne von Art. 472 ff. OR. Die Betreiberin kennt weder Art, Anzahl, Beschaffenheit noch Wert der Gegenstände des Kunden und nimmt diese auch nicht entgegen. Der Kunde lagert seine Gegenstände selbständig in seinem Schliessfach ein, hat bei Erfüllung des Vertrags jederzeit Zugang dazu und kann diese auch jederzeit aus dem Schliessfach entfernen.
Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung an den gelagerten Gegenständen und verlangt zwingend, dass der Kunde den Wert der gelagerten Gegenstände versichern lässt (siehe Ziffer 6).
ÜBERNAHME & RÜCKGABE DES FACHS
Der Kunde mietet ein verfügbares Schliessfach. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein spezifisches Fach.
Der Kunde hat das Schliessfach bei Übernahme zu kontrollieren und etwaige Schäden oder Verunreinigungen der Betreiberin unverzüglich zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht, wird davon ausgegangen, dass das Schliessfach in reinem und unbeschädigtem Zustand übernommen wurde.
Vor Mietbeginn wird der Kunde aufgefordert, seine Telefonnummer über einen Bestätigungslink zu verifizieren. Der Kunde erhält erst nach Bestätigung seiner Telefonnummer Zugang sowie erfolgreichen Bezahlung der Miete zum Schliessfach.
Der Kunde ist verpflichtet, das Schliessfach bei Mietende in einwandfreiem Zustand, frei von Gegenständen und Abfall sowie gereinigt zurückzugeben. Allenfalls entstandene Schäden oder notwendige Reinigungs- oder Reparaturarbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Hat der Kunde das Schliessfach nach der maximalen Mietdauer nicht geräumt, behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Schliessfach selbst zu räumen (siehe Ziffer 8) sowie zusätzlich zur Mietgebühr eine Aufwandgebühr von 10% der Mietkosten zu erheben.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Gestattet ist im Schliessfach nur die Lagerung von Gegenständen.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich etwaige Schäden in oder am Schliessfach der Betreiberin zu melden.
Es ist ausdrücklich untersagt, folgende Gegenstände, wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten zu lagern:
- gefährliche, toxische, entzündliche, explosive, radioaktive oder ätzende Gegenstände (z.B. keine brennbaren Flüssigkeiten, Benzin, Flüssiggas, Gasflaschen, etc.);
- verderbliche, riechende oder feuchte Gegenstände;
- Gegenstände, welche die Nutzung anderer Kunden stören;
- Munition;
- Kunst, Schmuck, Geld, Postmarken, Uhren, Münzen, Medaillen, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen;
- tote oder lebende Tiere sowie Pflanzen und verderbliche Lebensmittel;
- alle Gegenstände, die gesetzlich vorgeschriebene Lagerbedingungen erfordern oder alle Gegenstände, deren Besitz gesetzlich verboten ist.
VERTRAGSDAUER
Die Mietdauer ist auf maximal 72 Stunden befristet.
Wird das Schliessfach vor Ende der maximalen Mietdauer nicht rechtzeitig geräumt, so wird das Fach durch die Betreiberin geräumt.
HAFTUNG DER BETREIBERIN
Die Betreiberin haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die vom Kunden eingelagerten und eingebrachten Gegenstände werden von der Betreiberin nicht versichert. Die Lagerung der Gegenstände erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Unabhängig von anders lautenden Bestimmungen lehnt die Betreiberin jegliche Haftung für Beschädigung, Verlust oder Zerstörungen der Gegenstände des Kunden unabhängig von der Ursache (z.B. aufgrund von Diebstahl, Brand, Wasser, Vandalisums) ab.
Der Kunde ist alleine für die Erteilung des Zugangs zu seinem Schliessfach an Dritte verantwortlich und die Betreiberin haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Gegenstände des Kunden, welche im Zusammenhang mit einer solchen Zugangserteilung an Dritte stehen.
Die Betreiberin haftet nicht, wenn der Zugang zum Schliessfach wegen eines technischen Fehlers oder anderer von der Betreiberin nicht zu vertretenden Umstände vorübergehend nicht möglich ist (z.B. Ausfall des Internets).
VERSICHERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung für die gelagerten Gegenstände abzuschliessen und diese während der gesamten Lagerdauer aufrechtzuerhalten.
Diese Versicherung muss insbesondere Brandrisiken, Explosionen, Wasserschäden, Raub, Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden in Höhe des Ersatzwerts der gelagerten Gegenstände umfassen.
DATENSCHUTZ
Die Betreiberin verpflichtet sich, das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten und Personendaten nur rechtmässig zu verarbeiten.
Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Betreiberin wird Bezug genommen und ausdrücklich hingewiesen (https://www.89grad.ch/datenschutzerklaerung).
FOLGEN BEI VERTRAGSBRUCH
Hält der Kunde die in dieser AGB festgelegten Bedingungen nicht ein, so hat die Betreiberin das Recht, dem vertragsbrüchigen Kunden den Zutritt zum Schliessfach zu verweigern; die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort lagern oder zu entsorgen.
VERMISCHTES
Die Betreiberin behält sich vor, diese AGBs einseitig an die Entwicklung der Situation und Erfahrung des Geschäftsbetriebs anzupassen, wobei die Betreiberin darauf achtet, dass in keinem Fall ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten des Kunden entstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Self-Storage Vertrags (inkl. diesen AGBs) ungültig sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird mit einer Bestimmung ersetzt, welche dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Der Betreiberin ist es gestattet, Benachrichtigungen inkl. Mahnungen und Räumungsankündigungen an den Kunden über die vom Kunden angegebene Mobiltelefonnummer zukommen zu lassen. Sollte die Betreiberin den Kunden aufgrund einer nicht aktuellen Mobiltelefonnummer nicht erreichen können, gilt der Kunde automatisch als kontaktiert bzw. darauf hingewiesen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser deutschen Fassung und der englischen Fassung (General Terms and Conditions “GTCs“) ist alleine die deutsche Fassung massgeblich.
ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
Diese AGB unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts mit ausschliesslichem Gerichtsstand in Bern, sofern sich kein anderes anwendbares Recht und/oder kein anderer Gerichtsstand aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.